Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietwagen mit Fahrer


1. Abschluss des Beförderungsvertrages

Mit der Anmeldung bietet der Auftraggeber, auch ohne Unterschrift und Anzahlung, den Abschluss eines Beförderungsvertrages unter Anerkennung der nachfolgenden Bedingungen an. Der Vertrag kommt auf der Grundlage der folgenden Bedingungen mit der schriftlichen oder fernmündlichen Annahme durch Telser Norbert Josef zustande. Weicht der Inhalt der Beförderungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Telser Norbert Josef vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde die Annahme erklärt. Preise laut Angebot (ausgenommen Irrtum) und Leistungsbestätigung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.

 

2. Vergütung

Berechnet wird der Einsatz des Fahrzeuges vom Startpunkt bis zum Zielort. Sollten besondere Leistungen gewünscht werden, werden diese laut Angebot verrechnet. 

 

3. Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich als Bruttopreise. Vor Antritt der Fahrt ist die Rechnungssumme vollständig zu entrichten. 

 

4. Leistungen

Die Leistungen bestehen aus der Beförderung von Personen und in Besitz dieser befindlichen Gegenständen (z. B. Koffer, Fahrräder, ...) in Mietwagen-mit-Fahrer-Fahrzeugen zu den bei Vertragsabschluss ausgemachten Zielen und Zeiten. Der Auftragnehmer oder dessen Mitarbeiter oder dessen Partnerunternehmen sind für die Beförderung des Auftraggebers zuständig.

Telser Norbert Josef versichert den verkehrssicheren Zustand der betriebseigenen Fahrzeuge und deren regelmäßige Wartung. Zudem bemüht sich Telser Norbert Josef stets um eine zur vollsten Zufriedenheit des Auftraggebers durchgeführte Fahrt. Eine spontane Auftragsänderung ist nur nach Absprache möglich. Bei Termintransfers ist der Auftraggeber verpflichtet jede Änderung umgehend schriftlich oder fernmündlich anzuzeigen. Bei Nichtanzeigen erlischt die Pflicht zur Beförderung.

 

5. Transferfahrten

Bei gebuchten Transferfahrten wählt der Fahrer die Fahrtstrecke. Er wählt den am besten geeignetsten Weg (kürzester, schnellster, ... Weg) zum Bestimmungsort. Bestimmte Strecken oder Zwischenstopps sind nur nach Absprache mit dem Fahrer möglich. Die Abfahrtszeit wird nach Vereinbarung getroffen.

 

Die Preise für die Transferfahrten beinhalten keine Wartezeiten (bzw. nach Absprache).  Verzögert sich die Abfahrtszeit durch den Fahrgast um mehr als 20 Minuten, wird der Mietpreis auf der Grundlage der geltenden Stundenpreise errechnet.

Verzögert sich die Abfahrtszeit bei Fahrten mit verschiedenen Auftraggebern durch den Fahrgast ohne rechtzeitige Mitteilung oder kommt es durch diese Verzögerung zu einer nicht zumutbaren Verspätung, kann eine Beförderung nicht garantiert werden. 

 

 

6. Storno

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die vereinbarte Fahrt nicht in Anspruch, kann Telser Norbert Josef eine Stornierungsgebühr verlangen. Die Stornierung muss in jedem Falle schriftlich erfolgen.

 

Bei Stornierungen weniger als sieben Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn sind vom Kunden 100% des vereinbarten Preises zu zahlen. Wird der Service von Telser Norbert Josef ohne Stornierung nicht in Anspruch genommen, hat der Kunde ebenfalls den vereinbarten Preis ohne Abzüge zu zahlen.

 

7. Rücktritt durch den Auftragnehmer

Der Auftragnehmer kann aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurücktreten. Insbesondere bei unvorhersehbaren technischen Mängeln an den Fahrzeugen. Ebenfalls durch Umstände, die eine Gefährdung der zu befördernden Personen, des Fahrers oder der Fahrzeuge darstellen (z. B. Witterungseinflüsse wie Eisglätte, Nebel oder Hagel) oder durch andere Umstände, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat und die eine Beförderung nicht zumutbar machen.

 

Bei Rücktritt durch den Auftragnehmer sind geleistete Vorauszahlungen dem Auftraggeber unverzüglich zurückzuzahlen. Bei Rücktritt während des Auftrages werden nur anteilige Kosten fällig bzw. berechnet. Telser Norbert Josef haftet für keine Schäden, die aus einem Rücktritt vom Auftrag entstehen.

 

8. Höhere Gewalt

Sollte der Auftragnehmer einen vereinbarten Termin durch technische Pannen, höhere Gewalt, witterungsbedingten Notstand oder gesetzlichen Auflagen (z.B. Smog) nicht erfüllen können, so hat der Auftraggeber wegen Einmaligkeit des Fahrzeuges keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages. Der Auftragnehmer versucht dem Auftraggeber ein anderes Fahrzeug zur Beförderung zu organisieren, sollte dieses nicht gelingen, erhält er eine evtl. geleistete Anzahlung zurück. Weitere Regresse gegenüber dem Auftragnehmer sind ausgeschlossen.

 

9. Beförderung

Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Fahrers zu halten. Handeln Fahrgäste den Weisungen von Telser Norbert Josef oder des Fahrers zuwider oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigungen des Fahrers dar, ist Telser Norbert Josef oder der Fahrer berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall berechnet Telser Norbert Josef den vollen Fahrpreis.

 

10. Gesetzliche und vertragliche Haftungsbeschränkungen

Die Haftung ist grundsätzlich auf die Inanspruchnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung beschränkt. Die Haftung von Telser Norbert Josef ist auf den dreifachen vereinbarten Leistungspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden oder in seinem Besitz befindlicher transportierter Gegenstände weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.

Für die Schäden, die der Kunde am eingesetzten Fahrzeug verursacht, so haftet er gesamtschuldnerisch.

Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer sind direkt bei Ankunft am Zielort mündlich mitzuteilen und anschließend innerhalb von 48 Stunden schriftlich gegenüber Telser Norbert Josef geltend zu machen.

 

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts-und Beförderungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der anderen Bestimmungen zur Folge.

 

12. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird, soweit gesetzlich zulässig, Bozen/Bolzano vereinbart.